„Ich bedauere es, dass der Verwaltungsgerichtshof das städtische Verbot der Demonstration aufgehoben hat. Natürlich ist die Entscheidung der Rechtsprechung zu respektieren. Wir fanden das Versammlungsverbot der Stadt für ‚United4Gaza‘ trotzdem richtig: Diese Demonstration – das hat die letzte dieser Art zum gleichen Motto in Berlin gezeigt – wird ein breites gewaltbereites Spektrum von Menschen anziehen. Straftaten bis hin zum Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole sowie tätlichen Angriffen und Widerstand gegen Polizeibeamte sind absehbar. Offen ausgelebter Israelhass und Antisemitismus sind keine Meinungsäußerungen, die vom Grundgesetz gedeckt sind. Mit der Demonstration droht eine unmittelbare Gefahr für ein anderes Grundrecht, nämlich die Menschenwürde. Ich hoffe sehr, dass die Polizei auf die zu erwartenden Straftaten umgehend reagiert.“