Anfragen
Stadtverordnete können vom Magistrat (Stadtregierung) offizielle Stellungnahmen und Auskünfte verlangen. Dazu sind schriftliche Anfragen möglich, die der Magistrat innerhalb von drei Monaten (ebenfalls schriftlich) mit einem Magistratsbericht beantworten muss. Die magistratsberichte werden in den zuständigen Ausschüssen und Ortsbeiräten beraten
Dringliche Anfragen können hingegen im Plenum vom Magistrat mündlich beantwortet und diskutiert werden. Die Ortsbeiräte (nicht einzelne Mitglieder) können auch Anfragen an den Magistrat stellen.
Die Beratungsergebnisse können Sie hier nachlesen.
Folgende Anfragen haben wir im Stadtparlament eingereicht:



