Pressemitteilung 19.08.2026

Faire Lösung für freie Theater gefunden

CDU-Fraktion setzt sich erfolgreich für mehr Planungssicherheit im Übergangsjahr 2027 ein

Die CDU-Fraktion begrüßt die zusammen mit Grünen, SPD und Volt gefundene Lösung für die Theaterförderung außerhalb der Städtischen Bühnen. Für das Förderjahr 2027 soll es eine einmalige Übergangsregelung für das Theater Alte Brücke e.V. geben. Auch die von der bisherigen Mehrjahresförderung betroffenen produzierenden Ensembles sollen in 2027 bei überzeugenden Anträgen möglichst Projektförderungen in Höhe von mindestens 50 Prozent ihrer zuletzt bewilligten jährlichen Fördersumme erhalten. Ein entsprechender Antrag der Koalitionsfraktionen liegt vor und soll im nächsten Haupt- und Finanzausschuss beschlossen werden.

„Wir haben uns frühzeitig mit der schwierigen Situation der freien Theater und Ensembles beschäftigt und darauf hingewiesen, dass ein so kurzfristiger Wegfall der bisherigen Förderung erhebliche Planungslücken verursachen kann“, erklärt der CDU-Stadtverordnete Christian Becker. „Deshalb ist es gut, dass wir nun mit unseren Koalitionspartnern eine pragmatische und faire Übergangslösung gefunden haben.“ Die vorgesehene Neuausrichtung der Theaterförderung ab dem Jahr 2028 sei richtig und nachvollziehbar. Zugleich müsse aber verhindert werden, dass Einrichtungen und Ensembles, die zu spät von den Veränderungen erfahren, vor vollendete Tatsachen gestellt werden. „Künstlerische Arbeit braucht Planungssicherheit. Wer Spielzeiten, Produktionen und Arbeitsverträge vorbereitet hat, kann nicht innerhalb weniger Monate seine Planung für das nächste Jahr neu organisieren“, so Becker.

Die jetzt vereinbarte Regelung schaffe für 2027 eine wichtige Brücke. Zugleich bleibe der Grundsatz des regulären Förderverfahrens erhalten. „Das Verfahren und die Empfehlungen des Theaterbeirats sind sinnvoll. Aber wir sorgen dafür, dass der Übergang zur neuen Förderlogik in 2027 nicht zu unbilligen Härten führt. Das ist aus meiner Sicht ein gutes Ergebnis der gemeinsamen Gespräche“, sagt Becker. Besonders wichtig ist dem Stadtverordneten, dass die notwendigen Mittel aus vorhandenen Haushaltsansätzen bereitgestellt werden können. Die Übergangsregelung ist ausdrücklich auf das Förderjahr 2027 begrenzt.

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