Pressemitteilung 26.03.2024

„Freiheit, Demokratie und Grundrechte feiern!“

Parlamentssitzung, Paulskirche, Frankfurt/Main, Holzstich, veröffentlicht 1893

CDU-Fraktion vermisst Gedenkstunde zum Verfassungsjubiläum am 28. März in der Paulskirche

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Nils Kößler kritisiert den Magistrat, das offizielle Frankfurter Festjahr zum Jubiläum der Deutschen Nationalversammlung von 1848/49 nicht angemessen mit einer Feierstunde in der Paulskirche am 28. März zu beenden. „Offensichtlich sieht der Magistrat eine termingerechte Würdigung der Verkündung der ersten gesamtdeutschen Verfassung als entbehrlich an. Das halten wir für einen Fehler! Als überzeugte Demokraten sollten wir solche Ereignisse feiern und dabei an den Wert der Freiheit erinnern.“

Die Abgeordneten in der Paulskirche verabschiedeten am 27. März 1849 eine neue, revolutionäre Verfassung, die am Tag darauf verkündet wurde und 100 Jahre später das Grundgesetz erheblich prägte. „Sie enthielt nicht nur die Gewaltenteilung und eine bundesstaatliche Ordnung, sondern bereits persönliche und politische Freiheitsrechte, ja sogar einklagbare Grundrechte“, betont Kößler. Die CDU-Fraktion hätte daher erwartet, dass der Magistrat den Wert von Freiheit und Demokratie, von Selbstbestimmung und nationaler Identität anlässlich auch dieses herausragenden Jubiläums der Verkündung der „Paulskirchen-Verfassung“ am 28. März 1849 besonders herausstellt. Dass dies von den Stadtverordneten so gewünscht und sogar ausdrücklich beschlossen worden war, gehe aus dem 2021 gefassten Beschluss zum Festjahr „175 Jahre Frankfurter Nationalversammlung“ eindeutig hervor.

„Die kürzlich im kleinen Rahmen eröffnete Wanderausstellung zur Verfassungsurkunde in der Paulskirche war dafür kein Ersatz“, so Kößler. „Wir stellen jetzt fest: Das Verfassungsjubiläum geht sang- und klanglos und irgendwie auch würdelos zu Ende.“

© Bild: iStock/ZU_09

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