Pressemitteilung 23.04.2020

Ulf Homeyer: „Die Sofortprogramme von Bund und Land greifen auch in Frankfurt“

Geldmünzen und Corona-Virus

CDU-Fraktion sieht für zusätzliche städtische Hilfen in der Corona-Pandemie weder Bedarf, noch Spielraum

Der finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Römer, Ulf Homeyer, zeigt sich erfreut darüber, dass die Liquiditätshilfen und Schnellkredite des Bundes und des Landes Hessen auch in Frankfurt am Main gut greifen. „Die Zuschüsse werden so schnell als möglich ausgezahlt, die Kredite unkompliziert bewilligt. Das ist für viele Unternehmen jetzt eine wichtige Hilfe während dieser Pandemie. Und dass es so gut klappt, ist ein tolle Leistung unserer Verwaltung“, so der Stadtverordnete, der zugleich das neue hessische Förderprogramm zur „Weiterführung der Vereins- und Kulturarbeit“ begrüßt: „Ab 1. Mai können die Vereine bis zu 10.000 Euro Soforthilfen beantragen. Für unsere Gesellschaft ist das Vereinswesen ‚systemrelevant‘, deshalb werden diese Gelder zur Abwendung pandemiebedingter Engpässe dringend benötigt“.

Homeyer sieht allerdings angesichts der für die Stadt Frankfurt am Main zu erwartenden Einnahmeausfälle infolge der Corona-Pandemie kaum Spielraum für zusätzliche städtische Hilfsmaßnahmen. „Wir können wegfallende Einkommen nicht mit den städtischen Finanzen kompensieren, denn klar ist heute bereits: Es wird sehr große Einbußen bei der Gewerbesteuer und auch in den übrigen Steuerarten geben, weil diesmal, anders als bei der Finanzkrise 2008, nahezu alle Bereiche von den Folgen betroffen sind. Auch werden andere Erträge wie Dividenden, Eintrittsgelder oder Gebühren deutlicher niedriger als erwartet ausfallen. Damit die Stadt aber für die Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge handlungsfähig bleibt, muss sie über ausreichend Eigenmittel verfügen. Ein zusätzliches, millionenschweres kommunales Hilfspaket für die Wirtschaft und andere Bereiche kann es somit nicht geben“, dämpft der Stadtverordnete mögliche Erwartungen.

„Städtische Hilfen sind für uns allenfalls vorstellbar, wenn nachweislich keine Förderberechtigung durch den Bund oder das Land besteht“, so Homeyer. „Sie kommen  außerdem nicht in Betracht, wenn durch Leistungen der Stadt Frankfurt am Main eine entsprechende Förderberechtigung beschränkt oder vereitelt würde“.

Für die CDU-Fraktion ist überdies wichtig, dass städtische Hilfen nur im Rahmen des bestehenden Haushaltsrechts gewährt werden. „Grundlagen für Bewilligungen sind die haushaltsrechtlichen Vorgaben der Hessischen Gemeindeordnung, die Gemeindehaushaltsverordnung sowie die städtischen Beschlüsse und Richtlinien zur Ausführung des Haushaltes 2020 und zur Gewährung von Zuweisungen und Zuschüssen“, erläutert der Stadtverordnete. Er weist darauf hin, dass eine besondere städtische Kompensation von Einkommensverlusten in einzelnen, ausgewählten Berufsgruppen kaum gerecht wäre. „Mit städtischen Mitteln, die in hohem Maße an Pflichtleistungen gebunden sind, können wir diese Verluste auch gar nicht auffangen“, so Homeyer. „Ich bin hierbei sehr froh, dass es dazu die für Soloselbständige extra geschaffenen Bundes- und Landeshilfsprogramme sowie das Sozialschutz-Paket mit einem erleichterten Zugang zur Grundsicherung gibt“.

Homeyer stellt klar, dass Stundungen von Steuern, Mieten und Pachten durch die Stadt keinen dauerhaften Verzicht, etwa Niederschlagung oder Erlass von Forderungen, bedeuten kann. „So hart das im Einzelfall sein wird, Nachzahlungen werden kommen und sind im Interesse der ganzen Stadt mit ihren vielen Aufgaben“, so Homeyer. Er geht davon aus, dass Stadtkämmerer Uwe Becker bei Vorliegen belastbarer Zahlen im Mai der Stadtverordnetenversammlung berichten wird, welche pandemiebedingten Belastungen aus Mehraufwendungen und nicht realisierten Erträgen erwartet werden. „Dann muss auch geprüft werden, welche Möglichkeiten bestehen, diese Haushaltsbelastungen zu kompensieren.“

© Bild: MarioGuti

Stadtverordneter & finanzpolitischer Sprecher