Pressemitteilung 13.07.2020

Dr. Albrecht Kochsiek: „Wohnen im Erbbaurecht ist sozial ausgewogen und günstig“

Zins-Rabatte bei städtischen Erbpachtgrundstücken für CDU-Fraktion derzeit kein Thema

Der wohnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Römer, Dr. Albrecht Kochsiek, hält die von der Initiative „Wohnen in AdA“ angestoßene Debatte über reduzierte Erbbauzinsen für unnötig. „Da es hier um städtischen Boden geht, ist es im Sinne aller Steuerzahler und der Gerechtigkeit, wenn die Erbbaurechtsnutzer dafür einheitliche Zinsen zahlen. Der aktuell von den Stadtverordneten beschlossene Ausgangserbbauzins von 2,5 % des Bodenrichtwertes ist zudem sozial ausgewogen und ermöglicht wie bisher preiswertes Wohnen auf städtischem Pachtgrund, und zwar weitaus günstiger als anderswo in dieser Republik“. Der CDU-Politiker verweist dabei auf eine Umfrage des Erbbaurechtsverbandes unter 87 Städten im Jahr 2018, die einen durchschnittlichen Erbbauzinssatz bei Vertragsverlängerungen von 3,1 % jährlich ergab. „Der Frankfurter Zinssatz ist also durchaus moderat“, folgert Kochsiek.

Günstige Zinsen für förderungswürdige Wohnbauvorhaben 

Der Beschluss der Stadtverordneten vom August letzten Jahres habe auf Initiative der CDU außerdem einen vergünstigten Erbbauzins für besonders förderungswürdige Wohnbauvorhaben gebracht. „Wenn die Wohngruppen und Genossenschaften, die sich für das Gelände der AdA, der früheren Akademie der Arbeit im Stadtteil Bockenheim, interessieren, die Kriterien erfüllen und eine entsprechend günstige Miete anbieten, kann der Zins auf 2% aus dem Bodenrichtwert reduziert werden. Das ist ein faires Angebot“, findet Kochsiek.

Planungssicherheit für Häuslebauer

Der Wohnungspolitiker erinnert daran, dass die 2019 beschlossene umfassende Regelung für den Neuabschluss und die Verlängerung von städtischen Erbbaurechtsverträgen vor allem den Eigenheimbesitzern mit kleinem Häuschen mehr Planungssicherheit bringe. „Das ist der Fall, wenn das Erbbaurecht abläuft und die Verträge nach häufig jahrzehntelang sehr niedrigem Preis erneuert werden müssen. Deswegen wird vor allem die Anpassung des Erbbauzinses an die Inflationsrate in einem dreijährigen Turnus für die Berechtigten und deren Erben zukünftig allzu große und überraschende Sprünge vermeiden“, erläutert der Stadtverordnete. „Zukünftige Bodenwertsteigerungen haben während der Laufzeit des Vertrags im Übrigen keinen Einfluss auf die Höhe des Erbbauzinses. Denn bei der Vereinbarung von Erbbaurechtsverträgen wird immer der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausgewiesene Bodenrichtwert angesetzt. Pachten wird damit auch in Zukunft günstiger sein als Kaufen“, stellt der Stadtverordnete klar.

Bild: ashumskiy

Wohnungspolitischer Sprecher

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