AUSSCHÜSSE

IN DIESEN AUSSCHÜSSEN SETZEN WIR UNS FÜR SIE EIN

Um die Vielzahl von Vorlagen sachgerecht bearbeiten zu können, bildet die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 57 Abs. 1 HGO (Fach-)Ausschüsse zu abgegrenzten Arbeitsgebieten, in denen Stadtverordnete die fachkundige, parlamentarische “Vorarbeit” leisten. Aufgaben und Zahl der Ausschüsse legt die Stadtverordnetenversammlung fest. Die Ausschusssitzungen sind grundsätzlich öffentlich.

Abonnieren Sie unseren Newsletter

Folgen Sie uns auf Social Media