Die wohnungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Susanne Serke, ist skeptisch, dass mit der vom Magistrat vorgelegten Neufassung der Vergaberichtlinien für Darlehen und Zuschüsse im geförderten Studierenden-Wohnungsbau zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum entsteht. „Nur gute Förderbedingungen setzen effektiv einen Anreiz, mit Investitionen die angespannte Lage des Wohnungsmarktes für Studierende zu verbessern. Die von der Römer-Koalition eingebrachte Richtlinie erfüllt diese Anforderung nicht. Insbesondere muss die zulässige Miete höher angesetzt werden: Als Maßstab sollte die Richtlinie der sozialen Mietwohnraumförderung des Landes Hessen dienen mit einer Nettokaltmiete, die sich am Mietspiegel orientiert. Ein Frankfurter Sonderweg ist ein Investitionshindernis!“
Die CDU-Fraktion fordert deshalb einen Neuaufschlag. „Wir begrüßen, dass Planungsdezernent Marcus Gwechenberger (SPD) nach mehrfacher Aufforderung, auch durch die CDU-Fraktion, endlich die Voraussetzungen für Förderungen außerhalb des Frankfurter Stadtgebietes schaffen will. Angesichts der guten Chancen, über 1.500 Ein-Zimmer-Wohnungen in den früheren Siemens-Türmen in Offenbach-Kaiserlei zu bauen, ist das absolut notwendig!“, so Serke. Im ganzen Rhein-Main-Gebiet fehlen rund 3.000 Wohnungen für den akademischen Nachwuchs. „Deshalb unterstützen wir diesen Punkt der Richtlinie“, sagt die Stadtverordnete. „Auch freuen wir uns, dass zukünftig geförderter Wohnraum an Auszubildende vergeben werden kann.“ Für Serke steigert die geplante Richtlinie aber die bürokratischen Hürden für Bauträger. „Laut Entwurf sollen vorrangig Landesmittel in Anspruch genommen werden. Zugleich werden Förderbedingungen im Vergleich zur Landesförderung derart verschärft, dass Investoren neu kalkulieren müssen, sofern sie die Förderung der Stadt Frankfurt in Anspruch nehmen. Das schafft kein Vertrauen in die Politik – und am Ende wird wieder nicht gebaut“, kritisiert Serke. Besonders mahnt sie die anfängliche monatliche Miete als zu gering an: „Unmöbliert sind maximal 8,50 Euro für höchstens 25 Quadratmeter zulässig – also kalt rund 210 Euro. Das ist zur vorherigen Regelung keine Verbesserung. Auch müssen Semesterbescheinigungen nicht mehr halbjährlich vorgelegt werden. Das bedeutet, dass dort jemand auch für fünf Jahre wohnen kann, auch wenn eine Wohnberechtigung gar nicht mehr besteht, weil zum Beispiel das Studium oder die Ausbildung abgebrochen wurde.“
Serke zieht das Fazit: „Die Rahmenbedingungen für Wohnungsbau sind derzeit wegen der hohen Energiekosten, der gestiegenen Bauzinsen und immer neuer Bürokratie denkbar schlecht. Die vorgelegte Richtlinie will künstliche Billigmieten schaffen. Darauf werden sich Bauwillige kaum einlassen. Der Planungsdezernent muss hier dringend nachbessern!“
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