Pressemitteilung 24.04.2025
Schulische Nutzung von Schulhausverwalter-Wohnungen erleichtern
Die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Sara Steinhardt, fordert den Magistrat auf, seine unflexible Haltung zu den Schulhausverwalter-Wohnungen aufzugeben. „Angesichts der akuten Raumnot in fast allen städtischen Schulgebäuden müssen dauerhaft leerstehende Hausmeisterwohnungen viel stärker für schulische Nachmittagsbetreuung, Horte oder allgemein für unterrichtliche Zwecke eingeplant werden. Das gilt auch dann, wenn die jeweiligen Gebäude nicht direkt auf dem Schulgelände, sondern am Rand oder in der Umgebung stehen. Wir fordern Bildungsdezernentin Sylvia Weber (SPD) auf, hier praxisnahe Lösungen zu präsentieren, die für die Schulgemeinden Verbesserungen bringen!“

Mit einem Antrag drängt die CDU-Fraktion deshalb darauf, die im Magistratsbericht B 83/25 angeführte Grundsatzentscheidung aufzuheben, nach der leerstehende Wohnungen ehemaliger Schulhausverwalter nur dann für schulische Zwecke genutzt werden dürfen, wenn sie direkt im Schulgebäude verortet sind. „Das Beispiel der Ebelfeldschule in Praunheim zeigt, wie weltfremd diese Entscheidung ist: Es handelt sich um ein freistehendes Haus am Rande des Schulgeländes, das sich aufgrund seiner Lage angeblich nicht für schulische Zwecke eignet. Warum hier eine schulische Nutzung schon deshalb kategorisch ausgeschlossen ist, weil sich das Gebäude am Rand des Schulgeländes befindet, versteht niemand“, so Steinhardt, die mit dem CDU-Antrag Auskunft vom Magistrat verlangt, welche Schulen über solche leerstehenden und praktisch nutzbaren Schulhausverwalter-Wohnungen verfügen. „Angesichts der seit Jahren verfehlten Planungspolitik der Bildungsdezernentin müssen Schülerinnen und Schüler durch die gesamte Stadt fahren um weit entfernte Interimsstandorte zu erreichen, Schulgemeinden werden auseinandergerissen und auf mehrere Dependancen verteilt und Kinder und Jugendliche müssen weite Wege auf sich nehmen, um in Turnhallen anderer Schulen oder Vereine Sportunterricht erteilt zu bekommen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht plausibel, warum ein benachbartes Gebäude nicht für Arbeitsgemeinschaften, die schulische Nachmittagsbetreuung oder einen Hort genutzt werden kann“, so die Stadtverordnete.