Pressemitteilung 12.01.2021
Dr. Nils Kößler: „Denkmalschutz darf kein Betriebsunfall sein!“
CDU-Fraktion fordert Reformen bei Denkmalschutz-Verfahren
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Nils Kößler sieht erheblichen Änderungsbedarf bei den Verwaltungsverfahren zum Denkmalschutz in Frankfurt: „Das in Jahrzehnten gewachsene Wirrwarr an Zuständigkeiten und Verfahrensabläufen behindert die Stadtentwicklung und schadet den Betroffenen.“ Ein gravierendes Beispiel aus dem letzten Jahr sei das Gebäude, in dem sich das Haushaltswarengeschäft Lorey befand. Hatte die Frankfurter Behörde hier zunächst noch bestätigt, dass es nicht unter Denkmalschutz stehe, entschied später für alle völlig überraschend das Landesamt für Denkmalpflege ganz anders. „Dies hatte massive Folgen für die Nutzbarkeit und den Wert des Gebäudes“, so Kößler.
Längst geplante Vorhaben müssen abgebrochen werden
Auch bei der Holbeinschule als Teil der IGS Süd habe der Denkmalschutz und seine Behandlung Ende letzten Jahres für ernsthafte Schwierigkeiten gesorgt. „Mitten im bereits laufenden Architektenwettbewerb zur Neuplanung der IGS kam heraus, dass immer noch nicht feststand, ob die Holbeinschule ein Kulturdenkmal ist. Die Sitzung des Preisgerichts wurde daraufhin abgesagt und auf unbestimmte Zeit verschoben – ein peinlicher Vorgang!“, findet Kößler. Inzwischen wurde das Schulgebäude in das Denkmalverzeichnis aufgenommen, aber der Zeitplan für die benötigte IGS Süd ist dadurch hinfällig geworden.
Forderung nach verbindlichen Äußerungen zum Denkmalschutz von Objekten
Aus Kößlers Sicht zeigen beide Beispiele: „Wir brauchen in Frankfurt deutlich bessere Abläufe beim Denkmalschutz. Das Thema hat in den letzten Jahren bei verschiedenen Bauprojekten die Betroffenen immer wieder zu einem sehr späten Zeitpunkt unangenehm überrascht. Weder Grüne, noch SPD haben das mit ihrem Planungsdezernenten verändert. Jetzt muss sich endlich etwas tun“, fordert Kößler. Dazu habe die CDU-Fraktion konkrete Vorschläge formuliert, die seit Herbst den Koalitionspartnern SPD und Grünen als Antrag vorliegen: „Es sollte eine klare Frist geben, innerhalb der die Behörden sich über die Denkmaleigenschaft eines Objekts verbindlich zu äußern haben. Außerdem müssen die Zuständigkeiten zwischen der städtischen Denkmalschutzbehörde und dem Landesamt für Denkmalpflege klarer aufgeteilt, abgegrenzt und transparent für alle Beteiligten gemacht werden.“ Den Stadtverordneten solle jährlich berichtet werden, welche Baudenkmäler schon erfasst, aber noch nicht in das Denkmalverzeichnis eingetragen wurden. „Bereits über diese erste Erfassung müssen Eigentümer schnellstens informiert werden – das erwartet man von einer bürgerfreundlichen Verwaltung“, so Kößler.
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