Pressemitteilung 07.04.2022

Dr. Veronica Fabricius: „Weniger ist manchmal mehr!“

Silhouetten von Geschäftsleuten

CDU-Fraktion will Zahl der Aufsichtsratsmandate bei Stadtpolitikern begrenzen

Die Sprecherin der CDU-Fraktion im Sonderausschuss für Controlling und Revision, Dr. Veronica Fabricius, fordert den Magistrat auf, die Anzahl der Aufsichtsratsmandate je Person auf maximal zehn zu begrenzen. „Einige Frankfurter Mandatsträger sind in mehr als zehn Aufsichtsräten vertreten. Um den zeitlichen Pflichten sowie inhaltlichen Aufgaben der einzelnen Mandate nachkommen zu können, ist jedoch eine Reduzierung auf nicht mehr als zehn Mandate unabdingbar. Das sollte auch für die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister gelten.“

Leitlinien des Corporate Governence anwenden

„Gemäß dem Hessischen Rechnungshof verhalten sich Städte nicht sachgerecht, wenn einzelne Mandatsträger mehr als zehn Aufsichtsratsmandate bekleiden“, erläutert Fabricius. Grundlage seien unter anderem die „Leitlinien für Management von Organisations- und Aufsichtspflichten“ des Konstanzer Hochschulinstitutes für Corporate Governance. „Ein Blick in den letzten Pflichtbericht des Magistrats zur Struktur der Aufsichtsräte zeigt jedoch, dass einige Stadträte deutlich über zehn Aufsichtsratsmandate bekleideten. Die zusätzlichen Mitgliedschaften in Betriebskommissionen der städtischen Eigenbetriebe sind dabei noch nicht eingeschlossen. Für eine ordentliche Arbeit sind das eindeutig zu viele Mandate“, so Fabricius.

Begrenzung im Sinne einer tatsächlich leistbaren Aufgabenerfüllung notwendig

Die Begrenzung im Sinne einer tatsächlich leistbaren Aufgabenerfüllung sollte nach Ansicht der CDU-Stadtverordneten auch für die Oberbürgermeisterin bzw. den Oberbürgermeister gelten. „In der Regel ist der Terminkalender im OB-Büro schon durch alle möglichen Repräsentationspflichten und andere Aufgaben zur Gestaltung der Stadt prall gefüllt. Das Stadtoberhaupt vertritt zwar nach § 125 HGO den Magistrat in allen Gesellschaften, die der Stadt Frankfurt gehören oder an denen die Stadt beteiligt ist, kann sich aber durch ein anderes Magistratsmitglied vertreten lassen. Davon sollte viel häufiger Gebrauch gemacht werden“, so Fabricius.

Hier geht’s zum Antrag

© Bild: A-Digit

Sprecherin CDU-Fraktion im Sonderausschuss für Controlling & Revision

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