Pressemitteilung 06.06.2023

Freiraumsatzung: „Klimafreundlich bauen – Anpflanzungen fördern!“

CDU-Fraktion schlägt Erweiterung des Programms „Der geschenkte Baum“ vor

Der planungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Dr. Albrecht Kochsiek, hält es für falsch, dass Maßnahmen, die durch die neue Freiraumsatzung vorgegeben sind, von der Stadt finanziell nicht unterstützt werden. „Bäume bringen für die Abkühlung der Stadt am meisten. Der Magistrat sollte Neupflanzungen in jedem Fall fördern, auch wenn sie bei Neu- oder Umbauten zwingend vorgeschrieben sind. Die erforderlichen Gelder können durch eine Erweiterung des Programms ‚Der geschenkte Baum‘ zur Verfügung gestellt werden.“

Laut Kochsiek weise die zur Satzung herausgegebene Broschüre „Freiräume und Gebäude klimaangegepasst gestalten“ ausdrücklich darauf hin, dass nur freiwillige Anpflanzungen förderfähig sind. „Gegenüber den Medien hat Umweltdezernentin Rosemarie Heilig (Grüne) jedoch erklärt, dass über das Programm ‚Frankfurt frischt auf‘ die Hälfte der Kosten bis zu einer Höhe von 50.000 Euro übernommen werde. Was gilt denn nun? Das Wort der Dezernentin oder der Wortlaut der Förderprogramme?“, will Kochsiek jetzt wissen.

Mit einem Etatantrag fordert die CDU-Fraktion deshalb eine Klarstellung und schlägt gleichzeitig vor, die Erträge der Ausgleichszahlungen nach der Baumschutzsatzung, die nicht für Neupflanzungen im Rahmen des Programmes „Der geschenkte Baum“ genutzt werden, für Zuschüsse von Neupflanzungen aufgrund der Freiraumsatzung zu verwenden. „Diese Fördergelder für neue Bäume sind überhaupt nicht ausgeschöpft, und auch die Ziele wurden verfehlt. Von geplanten 450 Bäumen sind in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 nur 207 Neupflanzungen vorgenommen worden. Über 1,6 Mio. Euro sind deshalb übrig, die jetzt ohne weiteres für private Eigentümer aufgrund der Anforderungen der Freiraumsatzung genutzt werden können“, so Kochsiek. Angesichts der nicht unbegrenzt verfügbaren Mittel solle der Zuschuss auf Grundstücke mit nicht mehr als drei Wohneinheiten und auf maximal 300 m2 Grundstücksfläche beschränkt werden. „Damit ist sichergestellt, dass im wesentlichen Privatleute gefördert und sozialverträglich entlastet werden. Es versteht sich darüber hinaus von selbst, dass die Zweckgebundenheit der Ausgleichszahlungen nach der Baumschutzsatzung gewährleistet sein muss und nur Neupflanzungen von Bäumen gefördert werden, jedoch nicht die Fassaden- oder Dachbegrünungen.“

„Auch wenn klimafreundliches Bauen notwendig ist – es stellt Bauherren vor besondere Herausforderungen. Der Magistrat sollte daher alles dafür tun, dass es den Eigentümern in Frankfurt möglichst leichtgemacht wird, Grundstücke zu begrünen. Wenn überdies Restmittel in solchen Höhen verfügbar sind, sollten sie eine sinnvolle Verwendung finden“, so Kochsiek.

Hier geht’s zum Antrag

© Bild: iStock/querbeet

 

Planungspolitischer Sprecher

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